Liebe Frau Bader, Ich wurde vor kurzem von meinem Mann geschieden, wir haben zwei gemeinsame kinder. mein Mann war während unserer Ehe sehr oft gewalttätig, auch vor den Kindern. Der KOntakt zu ihm ist nun vollkommen abgerissen, was ich auch moechte. Meine Kinder sind 2 Jahre und 4 Monate alt. (nur das Ältere Kind hat meinen ex-mann "gekannt")Unsere Ehe wurde strittig geschieden, wobei ihm das Verschulden rechtskräftig zugeschrieben wurde. Ich habe nun für meine beiden Söhne die alleinige Obsorge beantragt, da dies ja in der scheidung nicht geregelt wurde. Nun folgt im Jänner die Verhandlung. Ich habe nun doch Angst, dass mein Ex-Mann wieder in Erscheinung treten könnte (hoffe natürlich, dass er erst gar nicht erscheint) und im schlimmsten Falle um das Sogerecht streiten würde. (wobei das voellig absurd wäre) Auch möchte ich aber nicht, dass er in irgendeiner Form ein Besuchsrecht erhält. Gibt es Gründe, damit ein Besuchsrecht ausfällt?? zb. Alkoholismus, Neigung zu Gewalt Vielen Dank für ihre Antwort Martina
Mitglied inaktiv - 25.12.2005, 13:20