Liebe Frau Bader! Mein Lebensgefährte hat einen 16 Monate alten Sohn. Er hat sich während der (ihm zu dem Zeitpunkt unbekannten) Schwangerschaft von seiner Frau getrennt, betreut aber seinen Sohn seit der Geburt regelmäßig zwei Nachmittage in der Woche, muss dazu aber in die Wohnung der Mutter kommen. Durch gestiegene Arbeitszeit wird ihm dieses Arrangement in naher Zukunft nicht mehr möglich sein. Zudem haben wir inzwischen selbst eine Tochter und würden uns wünschen, dass die Geschwister wenigstens ansatzweise zusammen aufwachsen können, kurz, wir würden den Kleinen gerne ab und zu zu uns nehmen. V.a. gegen Übernachtungen sperrt sich die Mutter jedoch sehr, was man ja grundsätzlich auch verstehen kann. Zudem erleichtert die gerade laufende und immer weniger einvernehmliche Scheidung die Sache nicht gerade. Hat meine Lebensgefährte denn grundsätzlich ein Recht, den Kleinen auch mal mitzunehmen? Und kann man z.B. im Rahmen der Scheidung so etwas festlegen?
Mitglied inaktiv - 21.08.2004, 12:08