Hallo Frau Bader, meine Tochter ist 1 Jahr alt geworden, und ich bin seit 11 Monaten vom leiblichen Vater getrennt. Dies auf Grund einer Misshandlung des Säuglings im Alter von 6 Wochen. Die Verhältnisse mit ihm sind geklärt, allerdings bestehen seine Eltern weiterhin auf das Recht meine Tochter zu sehen. Ich möchte dies aber nicht, da dadurch nur Unfrieden entsteht. Wir waren damals nicht verheiratet, und ich hatte das alleinige Sorgerecht. Ich habe große Bedenken wegen meinen ehemaligen Schwiegereltern, da ich befürchte sie erkämpfen sich ihr Besuchsrecht durch das Jugendamt oder gerichtlich. Ich habe bereits versucht das klärende Gespräch zu suchen, aber es hat leider keinen Sinn, da man zu ihnen nicht durchdringt. Vielleicht können Sie mir die rechtliche Lage, eventuell anhand einiger § erläutern? Ich wäre Ihnen sehr dankbar! Mfg
Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 08:00