Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Hallo, ich würde sehr gerne wissen, welche Möglichkeiten und Rechte der Vater des Kindes hat, wenn die Mutter sich getrennt und das alleinige Sorgerecht hat (nicht verheiratet). Vom Jugendamt hat er die Information bekommen, dass er nichts machen kann, er also kein Besuchsrecht u.ä. hat. Er ist total verzweifelt und würde so gern seinen Sohn wiedersehen, aber die Mutter erschwert ihm es sehr! Ich habe mal gehört, dass er ein Recht auf Besuche hat, wenn er sich (freiwillig) zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Stimmt das? Haben Sie sonst noch Tipps? Vielen vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 17:47



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Hallo, er soll sein Umgangsrecht einklagen. Mit dem Unterhalt hat das erst einmal nix zu tun. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Hallo Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun, abgesehen davon, dass es der Anstand verlangt für das Kind zu zahlen, sowie das Gesetz. Ist er als Vater eingetragen und hat somit die Vaterschaft anerkannt hat er ein Besuchsrecht !! Die Mutter ist laut Gesetz auch dazu verpflichtet diesen Umgang zu fördern, was aber viele nicht machen. Notfalls kann er vor Gericht ziehen, dann wird der Umgang gerichtlich geregelt und festgelegt. Ist teuer, aber lohnt sich, wenn ich gerade sehe, wie der Große neben mir an seinem Vater lehnt. Da gingen drei Jahre Gerichtsverfahren vorraus und heute schläft er das erste Mal bei uns :-) Die vom JA hatte keine Ahnung, er soll da nochmal Druck machen, sie möchten bitte vermitteln. Notfalls Anwältin nehmen und den Weg gehen. Es dauert, es dauert seeeehr lang, wenn die Mutter sich wehrt. Aber die Zeit spielt für ihn. Gute Nerven, Geduld und Zusammenhalt wünsche ich Euch.

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 17:57



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

wenn das jugendamt nicht kooperativ ist und falsche auskünfte erteilt, kann er einen simplen brief an das amtsgericht schreiben und sein umgangsrecht einfordern. das kostet keinen cent und es wird ggf zu einer verhandlung kommen. trifft der richter eine entscheidung und die mutter widersetzt sich, kann sie mit zwangsgeld belegt werden. umgangsrecht und unterhaltszahlung haben nichts miteinander zu tun.

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 18:03



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Oh, dass es ohne Anwalt geht wusste ich nicht. Aber ob das ratsam ist ? Mein Mann kämpft nun seit 3 Jahren , seine ex ist sogar den Richter angegangen, hat ihm gesagt sie läst sich von ihm nicht vorschreiben wo das Kind zu sein hat. Zwangsgelder wurden immer abgelehnt, da sollten sie lieber erstmal jahrelang zur Erziehungsberatung rennen. Man muss echt Glück haben bei den Richtern und das neue Cochemer Modell macht es nicht einfacher bei Müttern die einfach nicht wollen. Leider .......

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 18:33



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Hallo, immer wieder die falsche Argumentationsreihenfolge...*seufz* Die Mutter erschwert nicht dem Vater den Umgang, sondern verhindert, daß das Kind seinen Vater sehen kann! So rum wird ein schu draus. Der Vater muß argumentieren: die Mutter verhindert, daß das Kinjd eine stabile und regelmäßige (= vertrauensvolle) Beziehung zum Vater aufbauen kann. DAS ist das richtige Argument. Und genau so steht es auch im Gesetz = BGB. Zuerst würde ich versuchen, über das Jugendamt einen gemeinsamen termin mit der Mutter zu erreichen. Wenn das nicht geht muß er im Sinne seines Kindes auf Ungang des Kindes mit dem Vater klagen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 18:43



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

ich bin eine von den bösen müttern, die den umgang vereitelt hat. nach 12 jahren fiel es dem herrn ein, daß er ein kind hat. es reichte ein din-a-5 blatt HANDGESCHRIEBEN ans gericht. er hatte keinen anwalt, ich habe mir dann einen genommen. hätte ICH keinen gehabt, müßte mein kind einmal im monat mit einem ihr völlig fremden mann 7stunden verbringen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 18:49



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

Hey Aber das kann man ja gar nicht vergleichen , und finde ich dann völlig ok. Du hast ja nicht vereitelt , sondern im Sinne Deines Kindes ein langsames Annähern ermöglicht schätze ich. Der leibliche Vaters meines Großen (3) hat ihn auch noch nie gesehen, weil ER nicht will, ihn verleugnet. Sollte der irgendwann kommen, dann würde ich auch gaaaaaanz genau schauen, welche Motivatiion er hat, wie ernst es ihm ist und dann eine Lösung finden, die allen gerecht wird. Mein Mann hat seinen Sohn allerdings zwei Jahre alleine aufgezogen, wärend sie NIX tat. Als sie ihn dann auf Unterhalt für sich verklagte, wo sie bei ihm wohnte, konnte er nicht mehr und gab das an. Zack waren sie und das Kind weg und seitdem kämpft er um den Umgang. Der Lütte ist nichtmal bei ihr, sondern bei ihren Eltern, ihr ist das nämlich zu anstrengend sagt sie, wenn sie alleine mit meinem Mann spricht. Egal, laaange Geschichte, auf jeden Fall ist es bei uns pure Rache. Sollte mein Ex ankommen, so müsste er sich auch erstmal "beweisen", aber unterstützen würde ich schon. Mit zusammengebissenen Zähnen ;-)

Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 18:57



Antwort auf: Besuchsrecht des Vaters beim alleinigen Sorgerecht der Mutter

ich möchte nichts vergleichen, ich habe versucht, die frage zu beantworten. man muß eben NICHT gleich zum anwalt gehen, als kläger! problem ist, daß man wenig zu melden hat und versuchen, beweisen kann, solange man will, der richter entscheidet. ich bin diesbezüglich sehr verbittert, ich habe den glauben an recht verloren. hätte mein anwalt der richterIN keine verfahrensfehler nachgewiesen, hätte ich mein kind zu etwas zwingen müssen, was sie nicht wollte, weil eine richterin trotz gegenteiliger meinung des jugendamtes und einer psychologin anders entschieden hat. es war ein schweres jahr, 2007.

Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 11:36



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