Bestellung von schränken--widerrufsrecht??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bestellung von schränken--widerrufsrecht??

Hallo Frau Bader. Ich weiß zwar nicht ob ich bei Ihnen an der richtigen adresse bin, aber ich versuche es einfach mal. Wir haben letzte woche samstag schränke in einem Möbelhaus bestellt. Diese waren nicht auf lager, und wir wollten diese dann in Bar bezahlen, wenn diese da sind. Montag morgen haben wir den vertrag dann stornieren wollen,weil wir die schränke auch über einen Baumarkt für über 720Euro günstiger bestellen konnten. Der Mitarbeiter aus dem Möbehaus meinte dann nur, daß wir nur aus dem Vertrag rauskommen, wenn wir eine bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises zahlen. Immerhin waren das jetzt 188 euro---für Nix. Geht das mit rechten Dingen zu? Haben wir kein 14tägiges Rücktrittsrecht? Ich danke Ihnen schon mal im vorraus.

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 18:39



Antwort auf: Bestellung von schränken--widerrufsrecht??

RUB!!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2008



Antwort auf: Bestellung von schränken--widerrufsrecht??

Hi... Ihr seid ja selber dorthin gegangen und habt den Vertrag "Selbstwillentlich" abgeschlossen... Laß mich aber gerne eines Besseren belehren, wobei ich glaube hier bekommst Du keine Antwort... Hier geht es Rund UMS BABY... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 14:24



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