Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit.
Gleichzeitig arbeite ich seit 2/2018 auf 450€.
Meine Kinder waren 2 Tage krank und ich habe Kinderkrankengeld beantragt.
Diese wurde von der Krankenkasse abgelehnt, da ich in Elternzeit wäre.
Ist es rechtens? Kann ich Widerspruch einlgen?
Liebe Grüße
von
SagopaKa
am 30.10.2018, 13:57
Antwort auf:
Besteht während Elternzeit Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Hallo,
das Problem ist nicht, dass Sie in der Elternzeit sind, sondern dass Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Sie zahlen also nicht in die Krankenkasse ein und haben deshalb keinen Anspruch auf Leistungen.
Das ist geregelt im § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2018