Guten Tag Frau Bader, ich bin in folgender Situation: - seit Juli 2010 im Unternehmen beschäftigt - seit März 2012 Elternzeit mit 1. Kind (1 Jahr) - seit April 2013 Beschäftigungsverbot durch Betriebsarzt (Ich bin noch innerhalb der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Niederlassung wurde jedoch in dieser Zeit geschlossen und mein Arbeitgeber konnte mich nicht anderweitig beschäftigen.) Nun wollte ich nach der Geburt unseres 2. Kindes 2 Jahre Elternzeit nehmen. ( Geburtstermin November 2013) Jetzt haben wir festgestellt das ich nach der Elternzeit eine Betriebszugehörigkeit von über 5 Jahren hätte. Meine Frage ist nun: Wenn ich nach der Elternzeit eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalte, habe ich dann einen Anspruch auf eine Abfindung? Vielen Dank im Voraus
von Schnutenbaby am 08.09.2013, 14:10