Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde am29.09.13 geboren und ich habe für 2 Jahre EZ beantragt. Nun wurde mir gesagt, dass ich, bedingt durch den "bescheiden formulierten" Arbeitsvertrag, Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes habe. Ich würde mich ja weiterhin im Beschäftigungsverhältnis befinden, dieses ruht ja nur durch die EZ. Hier der Absatz aus dem Vertrag: "Die AG gewährt der AN mit dem jeweiligen Novembergehalt eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Bruttogehaltes. Der Anspruch auf die Gratifikation ist ausgeschlossen oder muss von der AN zurückgewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Auszahlungszeitpunkt endet oder von einem der Parteien mit Wirkung zum 31. März, der auf die Auszahlung der Weihnachtsgratifikation folgt, gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgt". Wie ist Ihre Einschätzung hierzu? Kann ich auch darauf bestehen, mir meinen Jahresurlaub aus 2013 auszahlen zu lassen? Bedingt durch ein Beschäftigungsverbot habe ich noch die kompletten 30 Tage aus 2013. Erst hieß es, dass mir diese gutgeschrieben werden, aber es sieht nicht so aus, als würde ich zurückkehren. Vielen Dank im Voraus und LG
von Jessi86 am 06.10.2014, 17:45