Sehr geerhe Frau Bader, zunächst einmal vielen dank für Ihre Bemühungen. Nun zu meiner Frage. Mein ET ist der 01.07.2019. Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.08.2019 befristet. Damit ist der Mutterschutz nach der Geburt abgedeckt und eine Woche Elternzeit. Danach würde ich gerne 12 Monate Elterngeld beziehen. Habe ich nach diesen 12 Monaten Elterngeldbezug Anspruch auf ALG1? Oder muss ich mich bereits während des Elterngeldbezugs arbeitssuchend/arbeitslos melden? Vielen Dank vorab !
von Helly1993 am 08.01.2019, 10:05