Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit im dritten Jahr endet Ende Oktober diesen Jahres. Da das bisherige Unternehmen, in dem ich seit 11 Jahren angestellt bin , während meiner Elternzeit von einem anderen Unternehmen übernommen wurde, möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob ich ein Anrecht auf meinen bisherigen Arbeitsvertrag habe oder bei Eintritt nach meiner Elternzeit einen neuen Vertrag des Übernahmeunternehmens ( zu schlechteren Konditionen ) annehmen muss. Dazu muss ich erwähnen , dass ich bisher eine Stelle als Filialleiterin ( 45 Std./Woche ) ausgeübt habe, diese ich bei Wiedereintritt nicht weiter ausüben kann und werde. Daher befürchte ich, dass mir aufgrund dessen ein neuer Vertrag angeboten wird.
Danke vorab für Ihre Antwort
Mit freundlichem Gruß
Mitglied inaktiv - 19.07.2011, 23:37
Antwort auf:
Bestehender Arbeitsvertrag (Änderung) bei Firmenübernahme in Elternzeit
Hallo,
bei einer Firmenübernahme laufen die alten Verträge weiter. Sie können einen Antrag auf TZ stellen u im Rahmen des Vertrages weiterarbeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2011
Antwort auf:
Bestehender Arbeitsvertrag (Änderung) bei Firmenübernahme in Elternzeit
Hallo,
ist bei mir auch so. War jetzt 9 Jahre in EZ und währenddessen wurde die Firma von einer Amerikanischen Firma aufgekauft. Hat jetzt auch seit ca. 2 Jahren einen anderen Namen. Ich arbeitete vorher 38 Stunden (Bürokauffrau) und jetzt dann ab 04.08.2011 16 Stunden. Bei mir läuft der alte Vertrag weiter und wurde nur bei den Stunden geändert. Auch mein Gehalt wurde mit allen Lohnerhöhungen in den letzen 9 Jahren angepasst.
Und ich arbeite auch nicht mehr an der gleichen Stelle - war vorher Auftragsbearbeitung und jetzt bin ich im Engineering Team.
von
mecci79
am 21.07.2011, 10:18