"Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus?... achtung nicht RUB

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: "Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus?... achtung nicht RUB

"Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus? " Also bei einer knapp 80 jährigen Bekannten ist die Schwester verstorben... Die Sr. hatten seit 24 Jahren keinen Kontakt. Die Schwester hatte keine Familie.. nun soll die Bekannte die Bestattungskosten übernehmen. Sie hat eine minimale Rente und ca. 8000€ "auf der hohen Kante" für Ihre eigene "Bestattung". Muss sie trotzdem zahlen? oder fällt wenn sie nicht kann alles auf Ihre Kinder "abgewälzt" werden? Im Netz habe ich da verschiedenes gelesen.... LG Peeka

von peekaboo am 05.03.2015, 15:32



Antwort auf: "Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus?... achtung nicht RUB

Also zuerst mal die Erben. Sie soll also schauen, dass sie die Erbschaft ausschlägt. Dann die Unterhaltsverpflichteten - das ist ´ne Schwester nicht. Oder hat sie das in Auftrag gegeben? Wer behauptet denn, das sie haftet?

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



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Warum legen nicht alle zusammen und wählen eine sehr günstige Variante?

von Pamo am 05.03.2015, 16:38



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Besteht die Bestattungspflicht nicht mehr nach Ausschlagen der Erbschaft?

von Pamo am 05.03.2015, 17:19



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Frage ist halt, wann ist die Schwester verstorben? Wurde Erbe ausgeschlagen nach Kenntnissnahme des Todes? Wenn nicht, aber Tot bekannt, gilt das Erbe als angenommen - und damit eben auch solche Kosten meines Wissens nach. Wobei auch da zu klären wäre, wer hat die Beerdigung in Auftrag gegeben? Oder war das eine "Armen-Beerdigung"? Und, gab es Erben, dann dann auch mal nachfragen beim Amtsgericht wegen Testament. Wir mussten für unsern, damals noch nicht geborenen Sohn, auch schon ein Erbe ausschlagen, nachdem ein weit entfernter Onkel des Kindsvaters verstorben ist- den der Kindsvater nicht einmal gekannt hat. So krasse Wege kann das gehen.

Mitglied inaktiv - 05.03.2015, 19:00



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Die letzte Verwandte ist, "muss" sie die Bestattung in Auftrag geben... Und was ich bis jetzt gelesen habe, sind bestattungskosten nicht "ausschlagbar"...

von peekaboo am 05.03.2015, 19:31



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OK, gerade auch mal quergelesen.... Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen die Verwandten unter Umständen die Bestattung in Auftrag geben, können die Kosten aber auf die Erben abwälzen. Fraglich ist halt, was passiert wenn alle möglichen Erben das Erbe ausschlagen, dann kann es unter Umständen sein, das die nächsten Angehörigen welche auch Unterhaltspflichtig wären für die Kosten herangezogen werden können. Die Frage, wurde das Erbe ausgeschlagen könnte also durchaus relevant sein, ebenso ob es Erben gibt - siehe mögliches Testament. Erben müssen ja nicht zwangsläufig auch Verwandte sein.

Mitglied inaktiv - 05.03.2015, 20:38



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