Hallo Frau Bader,
ich habe von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen. D.h. ich befinde mich jetzt seit Anfang Februar im BV.
Bisher habe ich aber weder vom AG noch von der Kk was gehört. Bekomme ich da noch eine Bestätigung? Oder wie läuft das hab?
Vielen Dank und schöne Grüße
Dede84
von
Dede84
am 21.02.2017, 10:57
Antwort auf:
Bestätigung des BV?
Hallo,
eigentlich muss der Arbeitgeber die Krankenkasse informieren.
Sie erhalten vom Arbeitgeber weiter Ihr Gehalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2017
Antwort auf:
Bestätigung des BV?
Hallo.. Ich bin jetzt das zweite mal im Beschäftigungsverbot..
Du bekommst dein Gehalt ganz normal weiter von deinem AG.. Deine kk muss nur Bescheid wissen wegen deinem versicherungsschutz und wann der et ist damit sie Berechnen können wann deine Zahlung für das Mutterschutzgeld fällig wird aber soweit ich weiß sind da auch die kk und der AG in Verbindung...
Genieß die zeit Zuhause.
Solange dein AG Bescheid weiß über das bv ist alles gut
LG
von
StolziMami26
am 21.02.2017, 13:41