Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich gehe nach einem Jahr Elternzeit wieder in TZ arbeiten, habe ich für die nächsten 2 Jahre (da die Elternzeit ja 3 Jahre wäre) einen besondern/speziellen Kündigungsschutz? Danke für Ihre Hilfe.

von Bella1 am 22.06.2012, 17:16



Antwort auf: Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Hallo, nur, wenn sie in Elternzeit sind. Wenn Sie keine Zeit arbeiten wollen, ist es sinnvoller, bei dem Arbeitgeber Teilzeit zu beantragen während der Elternzeit. Dann haben sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2012



Antwort auf: Besonderer Kündigungsschutz in Elternzeit

Nur wenn Du TZ in EZ machst. Wieviel EZ hast Du denn beim AG angemeldet? Wenn es nur das eine Jahr war, dann muss der AG zustimmen wenn Du weiterhin EZ machen willst. Du kannst ja auch TZ nach der EZ arbeiten, dann aber hast Du meine ich keinen besonderen Kündigungsschutz mehr (zumindest nicht 1 Jahr nach der Geburt - ich meine der Kündigungsschutz ist 4 Monate nach der Entbindung bzw. solange wie man EZ hat). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.06.2012, 16:54



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