Frage: Beschwerde einreichen oder nicht?

Hallo Frau Bader, das ist jetzt ein bisschen kompliziert zu erklären, aber ich fange einfach mal an. Unsere Tochter wurde am 04.07. ein Jahr und wir wollten für den 01.08. einen Betreuungsplatz. Leider haben wir von den Kitas absagen erhalten. Von unserer Gemeinde haben wir mehrere Vorschläge von Tagesmüttern erhalten. Wir haben uns dann für eine Tagesmutter entschieden. Diese hatte jedoch noch keine Pflegeerlaubnis. Ihre Unterlagen waren Ende April beim Jugendamt komplett eingereicht (Information von der Gemeinde). Die Abnahme von der Tagespflegemutter verschob sich immer wieder, da ein Kollege vom Jugendamt, der dafür zuständig war nicht mehr da war, dann hat es eine andere Kollegin übernommen, die sich aber erst einmal einarbeiten musste usw.. Ende Juli wurde dann die Abnahme endlich durchgeführt. Die Tagespflegemutter teilte uns dies mit und wir haben zum 09.08. mit der Eingewöhnungsphase gestartet. Nur leider wussten wir nicht, dass die Tagespflegemutter bevor sie den Genehmigungsschein in der Hand hat, nicht ihre Tätigkeit als Tagespflegemutter ausführen darf. Jetzt müssen wir aus eigener Tasche ca.300,- € an die Tagespflegemutter bezahlen. Die Gemeinde hat dies auch beim Jugendamt eingeklagt und forderte die Vordatierung der Pflegeerlaubnis. Heute kam die Mail von der Gemeinde, das sich das Erlaubnisverfahren aus deren Sicht nicht verzögert hat. Nun meine Frage an Sie, können wir hier eine Beschwerde einreichen? Und wie sehen die Erfolgschancen aus? Sie würden uns sehr weiterhelfen. Vielen Dank und viele Grüße

von Franky01 am 03.09.2013, 11:31



Antwort auf: Beschwerde einreichen oder nicht?

Hallo, der Fehler liegt doch bei der Tagesmutter. Wenn ich es richtig verstehe, hat sie es Ihnen gegenüber dargestellt, als dürfe sie tätig werden, durfte es aber nicht. Dann muss sie die Kosten tragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2013



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