Frage: Bescheinigung durch Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat letzte Woche von ihrem Chef ein Beschäftigungsverbot erhalten. Der Hauptgrund liegt darin, dass sie 2 Wochen krankgeschrieben war, wegen großer Übelkeit und Schwindelgefühl. Da er seine Meinung und seine Absprachen häufig ändert, möchten wir gerne von ihm eine schriftliche Bestätigung darüber, dass er das Beschaftigungsverbot ausgesprochen hat. Auf Anfrage teilte er mit, dass er keine Bestätigung ausspreche. Somit sind wir rechtlich nicht abgesichert. Er sagte aber, dass ein Arbeitgeber diese Entscheidung nicht schriftlich mitteilen müsse. So ganz kann ich das aber nicht glauben, kann aber online keine Informationen über diesen Sonderfall finden. Wie ist die Rechtslage? Mit besten Grüßen Tim Raue

von TimRaue am 02.04.2013, 16:46



Antwort auf: Bescheinigung durch Arbeitgeber

Hallo, der Ag kann ein BV nur aussprechen, wenn ein allgemeiner Grund vorliegt (Chemiefabrik, schwer heben etc.)- wenden Sie sich sicherheitshalber an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



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