Hallo, es dauert leider etwas bis ich die Geburtsurkunde meines Kindes kriege - kann mein Arbeitgeber ohne diese zu haben den Teil des Elterngeldantrages "Bescheinigung des Arbeitgebers über den Arbeitgeberzuschuss" ausfüllen? Oder was wird er dazu brauchen?
Danke !
von
hyzmum1
am 23.01.2020, 17:50
Antwort auf:
Bescheinigung des AG über den AGZuschuss
Hallo,
der Ag benötigt die Urkunde, um den Geburtstermin und die sich daraus ergebenden Fristen zu berechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2020
Antwort auf:
Bescheinigung des AG über den AGZuschuss
Hi, der AG braucht m.W. schon den Nachweis des echten Geburtstermins zur Berechnung des nachgeburtlichen Mutterschutzes.
Aber ohne Geburtsurkunde kannst du doch eh den Elterngeldantrag nicht absenden. Also geht schon. Beschleunigt nur nichts.
von
drosera
am 24.01.2020, 10:55