Frage: Bescheftigungsverbot

Hallo Frau Bader Also ich bin in der 28 Woche schwanger 40 Jahre alt ein keiser schnitt hinter mir Allergiker und bandscheibe brobleme und jetzt leider noch Schwangerschaft Diabetes , darauf habe ich jetzt ein Bv bekommen am 07.11.17. Heute am 30.11.17 teilt mir mein Arbeitgeber mit das ich jetzt kein lohn bekommen weil das BV ungültig wäre das hätten die anscheinend mit Regierungspräsidium abgeklärt? Was soll ich jetzt machen bitte um Hilfe

von Milenkovic am 30.11.2017, 17:18



Antwort auf: Bescheftigungsverbot

Hallo, keiner der genannten Gründe führt zu einem BV, wenn überhaupt zu einem AU. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2017



Antwort auf: Bescheftigungsverbot

Hallo, vielleicht solltest du nochmal genauer abklären, was da abgelaufen ist. Hat der Arbeitgeber vielleicht das Beschäftigungsverbot vom 07.11.2017 angezweifelt und Recht bekommen? Da muss es doch eine Vorgeschichte zu dem Fall geben. Wende dich bitte an deine zuständige Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium). Übrigens sind Bandscheibenprobleme und Allergien KEINE schwangerschaftsbedingten Beschwerden und erfordern eine Krankschreibung. Warst du zuvor schon im Krankengeldbezug? Wenn gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wäre das BV tatsächlich ungültig. Mit den wenigen Angaben, die du hierzu schreibst, kann man nicht gut antworten.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 17:49



Antwort auf: Bescheftigungsverbot

Ich tippe auch mal darauf das das BV nicht anerkannt wurde. Kaiserschnitt, Alter sind eher Dinge für Risikoschwangerschaft, ein BV an sich begründen die nicht. Allergien und Bandscheibe haben mit der Schwangerschaft gar nichts zu tun und dürften ehere eine "normale" AU begründen. Wäre evtl noch der Diabetes - aber auch da wäre zu prüfen ob da eine AU nicht das Mittel der Wahl gewesen wäre. Mehr Auskunft wirst du wohl nur bei der KK bekommen, die kann da dich evtl beraten und unterstützen. ist halt die Frage was genau die mit welchem "Regierungspräsidium" abgeklärt haben. da würde ich mal nachfragen die sollen dir auch genau sagen mit wem genau da was besprochen wurde.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 18:52



Antwort auf: Bescheftigungsverbot

1. Diabetes, hier Schwangerschaftsdiabetes ist an sich kein Grund nicht berufstätig zu sein. Was denkst du wieviele von den 5,6 Mio Diabetikern in Deutschland berufstätig sind?! Wir wissen bei der TE nicht mal, ob sie nur Blutzucker kontrolliert oder auch mehr tun muss. 2. Leichte Bandscheibenprobleme sind kein Grund nicht arbeiten zu gehen, schwere Bandscheibenprobleme bedingen eine AU (Krankmeldung). 3. Wir wissen nicht mal, ob die Fragestellerin Vollzeit, Teilzeit oder Minijob arbeitet. Auch wissen wir nicht, welche Tätigkeit sie hat. @ Milenkovic: Wenn der Arzt das Beschäftigungsverbot zurückgezogen haben sollte, dann ist es nicht mehr gültig. Dann musst du wieder arbeiten gehen. Wenn du nicht arbeiten möchtest, aber auch nicht krank bist, dann steht dir auch keine Lohnfortzahlung mehr zu. Wenn du Lohn haben möchtest, solltest du auch prinzipiell breit sein zur Arbeitsleistung. Wenn du bereits 6 Wochen krank warst, zahlt der Arbeitgeber auch keinen Lohn mehr.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 19:06