Frage: Beschäftungsverbot

Hallo Fr. Bader, ich erwarte im Juni Drillinge und bin aufgrund der Mehrlingsschwangerschaft auch schon jetzt krankgeschrieben. Mein FA lehnt ein Beschäftigungverbot ab, weil er der Meinung ist, dass der Grund bei der SS und nicht am Arbeitsplatz liegt. Sehe ich eigentlich nicht unbedingt so, denn mit meiner SS ist ja derzeit alles okay und Mehrlingen zu bekommen ist zwar hart aber wohl doch keine Krankheit. Wie sehen Sie das? Außerdem habe ich noch relativ viel Urlaub, noch 16 Tage für dieses Jahr den ich bis 31.03 mitnehmen kann und wahrscheinlich noch so ca. 4 Wochen im neuen Jahr. Sollte ich diesen Urlaub vielleicht erst gegen Ende der SS nehmen um in den 2 oder 3 Monaten (bin mir nicht ganz sicher) noch das volle Gehalt zu bekommen? Desweiteren wollten wir eigentlich die nächste Zeit heiraten, ist das möglich wenn ich krankgeschrieben bin? Soll wegen der SS auch erstmal im ganz kleinen Rahmen sein. Schonmal vielen Dank für die Antworten Meli

Mitglied inaktiv - 09.11.2002, 16:26



Antwort auf: Beschäftungsverbot

Hallo, fragen Sie mal auf einem Arztforum. Grds. liegt es aber doch nicht an der Arbeit, sondern an der SS, dass Sie nicht arbeiten können. Heiraten kann Ihnen keiner verbieten, wenn Sie aber feiern, würde ich mir ein Attest von einem Arzt besorgen. Den Urlaub würde ich, wenn möglich, nach der Geburt vor der Elternzeit nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2002



Antwort auf: Beschäftungsverbot

Hallo, Du bekommst doch während Deines Beschäftigungsverbotes volles gehalt bis zum Ende des Mutterschutzes. Ich selber habe Zwillinge und hatte auch ein Beschäftigungsverbot, während der Zeit bis 12. Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen) bekommst Du Deinen vollen Lohn ausgezahlt.

Mitglied inaktiv - 11.11.2002, 15:49