Hallo, wie sieht es mit den Urlaubstagen aus, wenn man wg. Beschäftigungsverbot diese nicht nehmen kann. Der Arbeitsvertrag endet aufgrund einer Befristung. Müssen diese ausgezahlt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruss ninchen3003
Mitglied inaktiv - 03.09.2004, 17:36