Frage: Beschäftigunsberbot/Freistellen

Hallo , Meine Chefin musste mich bedingt meiner Schwangerschaft aus der Behandlung nehmen (arbeite beim Zahnarzt).Sie konnte mir einen Arbeitsplatz an der Anmeldung anbieten ...nun haben die eine neue Kraft für die Anmeldung ab Januar eingestellt und brauchen mich dann nicht mehr und wollen mich Freistellen.Geht das jetzt überhaupt noch ? Liebe Grüße

von Joliea am 10.12.2018, 15:48



Antwort auf: Beschäftigunsberbot/Freistellen

Hallo, wenn ihr Arbeitgeber sie nicht vertragsgerecht einsetzen kann, muss er sie umsetzen. Wenn in dies, aus betrieblichen Gründen, nicht möglich ist, kann er Sie freistellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Beschäftigunsberbot/Freistellen

Wenn dein Chef - aus welchen Gründen auch immer - keine Aufgabe für dich hat, die mit dem MuSchu vereinbar ist, muss er dir ein BV ausstellen. Im BV erhältst du volles Gehalt.

von cube am 10.12.2018, 16:36



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