Beschäftigungverbot wegen evtl Gefährdung am Arbeitsplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungverbot wegen evtl Gefährdung am Arbeitsplatz?

Hallo Frau Bader, Ich habe ein BV bekommen bis zum 15.8. , da ich mir nciht sicher bin ob mein Arbeitsplatz keine gefahren birgt. Dieses soll mein Arbeitgeber jetzt überprüfen lassen vom Arbeitsmediziner. Meine Frage jetzt, kann das BV dann vorher aufgeboten werden? Dann wird es überhaupt aufgehoben? Ich arbeite momentan in der Produktion, die Mischräume haben keine Abluft und dort ziehen dann die Dämpfe in die restliche Firma. Ammoniak kam einen Tag zu uns, dieses riecht ja bekanntlich sehr stark, aber die gefährlichen Sachen riechen ja nicht und ich weiß nicht was die dort alles mischen. Sind Lösemittel schon Grund genug, dass ich dort nicht mehr hin darf ? Wie gesagt die anderen Stoffe kenne ich nicht und es wird auch immer was anderes Produziert. Außerdem hab ich noch eine weitere Frage. 13 Wochen vor dem BV wird der Durchschnittseinkommen genommen und dieses bekommt man dann, was ist wenn man vorher arbeitslos war? Also nur ein Monat vorher gearbeitet hat. Bekomm ich dann dieses Lohn oder wird das Arbeitslosengeld mit als Lohn berechnet oder wird es als null euro verdient berechnet. Sprich ca. Ein monat arbeit durch drei monate und dieses geld bekomme ich dann. Bin etwas überfragt Danke für die Antwort

von Slicki am 28.07.2013, 14:56



Antwort auf: Beschäftigungverbot wegen evtl Gefährdung am Arbeitsplatz?

Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn einfach weiter 2. Das kann nur der Arzt entscheiden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2013



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