Hallo, meine Freundinn sitzt neben mir und ich kann ihr ihre Frage nicht beantworten. Sie hat gerade nach der Elternzeit des 2.Kindes im Juni wieder angfangen zu arbeiten. Nun ist sie wie geplant wieder ss. ein BV wirkt sich ja nicht auf den laufenden Lohn aus, wirkt es sich somit auch nicht auf das Elterngeld aus? Oder werden diese Monate mit BV dann ausgeklammert und vorherige Monate zur Berechnung heran gezogen? Da hat sie ja noch nicht gearbeitet somit ist da ja nichts so zu sagen. 300€ stehen ihr ja sowieso zu, das wissen wir. Vielen dank
Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 15:36