Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Hallo Frau Bader, Ich bin momentan in Elternzeit und fange voraussichtlich ab November wieder an zu arbeiten. Bisher, also bis vor meiner SS, habe ich in Vollzeit gearbeitet und müsste dann ab November eine Teilzeitstelle antreten um die Versorgung meiner Tochter gewährleisten zu können. Das muss ich bis spätestens bis August mit meinem Arbeitgeber besprechen... Er würde dann einen Änderungsvertrag gemacht auf den Stundenumfang auf den ich mich mit meinem AG einige. Bei einer SS fällt man in meinem Betrieb sofort in ein individuelles BV da ich im Gesundheitswesen arbeite. Was nun, wenn ich schwanger werden sollte und meinem AG schon den Teilzeitvertrag unterschrieben habe.Zählt dann dieser Vertrag für das Beschäftigungsverbot und somit auch für die Berechnung des Elterngeldes oder doch noch mein Vollzeitvertrag, weil ich ja da die letzten 13 Wochen meiner Beschäftigung gearbeitet habe? Ich hoffe sie können mir da helfen und ich bedanke mich schon mal.. VIELE GRÜSSE

von Ivanita am 23.02.2018, 12:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Hallo, entscheidend ist, ob Sie schon ein Teilzeitvertrag unterschrieben haben oder noch nicht. Bitte berücksichtigen Sie, das ab 2018 eine Gesetzesänderung gilt und der Arbeitgeber sich bemühen soll, sie umzusetzen. Einen Vollzeitvertrag könnte also nur dann annehmen, wenn Sie auch tatsächlich Vollzeit arbeiten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Du musst davon ausgehen, dass du kein BV, sondern einen Ersatzarbeitsplatz bekommst, das ist jetzt rechtlich so geregelt worden. Du unterschreibst den Vertrag, den du auch leisten kannst. Dafür brauchst du eine Kinderbetreuung. Im Gesundheitswesen arbeiten viele Schwangere, das ist so noch kein Grund für eine Freistellung.

Mitglied inaktiv - 23.02.2018, 12:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Bei uns ist es so das JEDE schwangere sooofort bei feststellung der SS ins BV fällt...war bei meiner ersten SS so und würde in der zweiten auch so sein....!! Erstatzarbeitsplatz kann mein AG nicht anbieten..deshalb BV!!!

von Ivanita am 23.02.2018, 13:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Seit 2018 ist das Gesetz verschärft worden, dein Arbeitgeber muss sehr genau begründen warum der keine Ersatzarbeit für dich hat ( Ersatzarbeit wäre auch 8stunden am Stück Bleistifte anspitzen aber dein Gehalt würde weiter gezahlt werden als wenn du deine eigentliche Stelle hättest). Aber es gibt wirklich in der Pflege Plätze wo es nicht geht und wo man immer noch ein Bv bekommt. Es würde aber dein Teilzeit Vertrag gelten, die 13 Wochen Regelung ist für Frauen die dauerhaft wechselnde Arbeitzeiten haben, daraus wird der Durchschnitt errechnet

von misses-cat am 23.02.2018, 13:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Vielen Dank Misses-Cat....🙂👌

von Ivanita am 23.02.2018, 14:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Das würde dann auch heissen, wenn der Teilzeitvertrag noch NICHT unterschrieben wäre, ich evtl morgen schwanger werden würde, dann tritt der Vollzeitvertrag in Kraft?

von Ivanita am 23.02.2018, 14:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Kannst du denn, wenn dein AG eine Ersatztatigkeit hätte sofort am nächsten Tag Vollzeit arbeiten? Wenn ja, dann gilt der Vollzeit Vertrag. Wenn nein, dann der Teilzeit Vertrag.

von Ryberia_16 am 23.02.2018, 14:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Das Problem ist das auch die Krankenkasse mittlerweile Stichprobenartig kontrolliert ob du für deine Vollzeit Stelle eine Betreuung deiner Tochter nachweisen kannst. Kannst du das nicht, wird dir Sozialbetrug unterstellt und du bekommst nix mehr und musst alle gezahlten Gelder zurück zahlen. Wenn du Betreuung hast ( und sei es deine Mutter/ Schwiegermutter oder sonst wer es muss keine Kita sein) tritt nach deiner Elternzeit im November der Vollzeit Vertrag wieder in Kraft, nicht eher man dar laufende Elternzeit nicht vorher beenden um in ein BV zu gehen, wäre wieder Betrug. Nur zum Mutterschutz könntest du deine Elternzeit beenden

von misses-cat am 23.02.2018, 14:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Der Vollzeitvertrag tritt erst NACH Ablauf der EZ wieder in Kraft, aber dann musst du im vollen Umfang auch arbeiten können - Kinderbetreuung vorausgesetzt. Ich weiß ja nicht, wann deine EZ abläuft.

Mitglied inaktiv - 23.02.2018, 15:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot,welcher Vertrag gilt?

Alles klar...habs Verstanden jetzt...Vielen Dank euch 🙂

von Ivanita am 23.02.2018, 15:36



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