Hallöchen,
ich habe ein totales BV bis zum Mutterschutz von meinem Arzt bekommen.
Das Schreiben habe ich direkt beim Arbeitgeber abgegeben.
Muss ich sonst noch irgendwelche Schritte einleiten,oder reicht das?
Die vorherigen Wochen hatte ich ein vorübergehendes BV vom Arbeitgeber,da
musste ich nichts weiter machen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
von
Din8899
am 22.04.2020, 15:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein, Sie müssen sonst nichts machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Eigentlich sonst nichts - das macht der AG.
Aber wenn du ein BV vom AG hast, warum stellt der Arzt denn dann noch ein BV aus?
Entweder liegt der Grund für das BV doch in deiner Arbeit - zuständig dann der AG oder es liegen eben gesundheitliche/schwangerschaftsbedingte Gründe vor, dann ist der FA zuständig.
Ich frage deshalb so nach, weil der AG ein BV ja nun auch anzweifeln kann ...
von
cube
am 22.04.2020, 15:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ich sollte direkt ein BV vom Arzt bekommen aus diversen gesundheitlichen Gründen,die die Schwangerschaft gefährden.
Das wollte ich so früh nicht abgeben,da ich sonst mit BV im Dienstplan gestanden hätte und jeder sofort getratscht hätte.
Wurde dann krankgeschrieben,aber mein Arbeitgeber( hatte ich vorher informiert) kam mir zuvor und hat alle Schwangeren ins vorrübergehende BV geschickt,wegen Corona,damit habe ich nicht gerechnet.
Da ich alle 14 Tage neu vom Personalchef über den Stand der Dinge informiert wurde und ich eh das BV vom Arzt bekommen hätte,hat mein Arbeitgeber mir geraten,das totale BV abzugeben.
Da wird's also auf keinen Probleme geben.
von
Din8899
am 22.04.2020, 15:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vielen lieben Dank🌸
von
Din8899
am 23.04.2020, 10:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vielen lieben Dank🌸
von
Din8899
am 23.04.2020, 10:34