Hallo, kurze und knappe Frage momentan arbeite ich in teilzeit ab dem 1.03 jedoch wieder in Vollzeit jetz habe ich auf Grund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Bekommen ich ab dem 1. 3 trotzdem mein Vollzeit Gehalt?
von Matzmosha am 27.01.2020, 19:47