Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe Ihnen bezüglich des BV schon eine Nachricht geschrieben, da mein AG sich ein BV seitens meiner Frauenärztin wünscht. Mich stresst das momentan sehr. Ich habe schon Blutungen und Bauchschmerzen und bin deswegen auch krankgeschrieben. Diese Situation mit dem BV stresst mich so sehr, dass ich mich mehrmals am Tag durch den Stress übergebe und nicht schlafen kann. Sollte ich mit einer Ärztin sprechen? Mich belastet die Situation sehr.

von Mala28 am 19.09.2019, 11:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Entweder es liegt eine Gefährdungssituation vor oder nicht. Mir scheinen Sie eher arbeitsunfähig zu sein. Liebe Grße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

du kannst dir kein bv holen vom arzt weil der AG das möchte. das geht nicht! das ist sozialbetrug, wurde dir ja schon geschrieben. dann soll der AG eins aussprechen wenn er dich nicht weiterbeschäftigen kann (weil der ARbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist, was ich nicht weiß). aber einfach ein bv ohne grund geht einfach nicht. auch der arzt kann dir keines ausstellen solange du krankgeschrieben bist. ein krankschreibung geht dem bv immer vor. bv ist für frauen, die nicht arbeiten dürfen, aber könnten. kein wunschkonzert. sorry für die harten worte aber das was du vorhast oder der AG geht so nicht.

von mellomania am 19.09.2019, 12:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, dass eine AU vor BV geht, hast Du ja bereits erklärt bekommen. Wenn die AU ausgelaufen ist, ist Dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und je nach Ergebnis ein BV auszusprechen. Wenn er das - warum auch immer - nicht tut/will, musst Du das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Einen anderen legalen Weg gibt es nicht. Viele Grüße

von Mamamaike am 19.09.2019, 13:16



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