Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich hätte eine Frage zu meiner Arbeit. Und zwar darf ich von meinem AG aus ab der 7 ssw zu Hause bleiben heißt Beschäftigungs Verbot. Jetzt ist es so das ich auf Grund meiner ersten Schwangerschaft zwar schon arbeiten war allerdings jetzt wieder krank geschrieben bin. Kurz zur ersten SS unsere Maus ist leider nach einem Notkaiserschnitt verstorben. Jetzt bin ich auf Grund meines Bauches und wegen Rheuma krank geschrieben und jetzt schon im krankengeld. Wir versuchen es natürlich nochmal und das jetzt schon. Nur würde ich gern wissen ob ich Probleme bekommen könnte wenn ich aus der Krankheit raus jetzt meinem AG sag das ich wieder schwanger bin und wie das dann weiter geht mit Zahlungen und der Krankenkasse? Wenn ich zb mich nicht mehr krank schreiben lasse ab der 7.ssw? Dann müsste ja mein AG wieder zahlen? Oder könnte das kompliziert werden? Danke schon mal und lg

von Goldfasan84 am 12.05.2019, 20:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot immer vor. D.h., erst wenn sie wieder gesund sind kann ein Beschäftigungsverbot greifen. Dann müsste Ihr Arbeitgeber auch wieder zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ein BV bekommst Du nur wenn du auch arbeitsfähig bist. Sonst geht die AU immer vor. Daher gebe Dir die Zeit dies wieder zu werden. Es sei denn es passt finanziell mit nur 300€ Elterngeld. Mein Beileid zu deinem Verlust.

von Sternenschnuppe am 12.05.2019, 20:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke! Ja die Zeit nehm ich mir auch nur wenn ich dann wieder fit genug bin oder wäre wie läuft es dann weiter? Dann dürfte mein AG nicht auf blöd machen oder?

von Goldfasan84 am 12.05.2019, 21:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

da du, wie oben geschrieben, arbeitsfähig sein musst. und wenn du rheuma hast, also eine krankheit, die mit der schwangerschaft nix zu tun hat und diese krankmeldung läuft, gilt das bv NICHT. eben solange, bis du gesundgeschrieben bist. und dann muss geschaut werden, ob du überhaupt indikationen für ein bv hast. also ob dein kind oder du bei fortführung deiner arbeit gefährdet ist. klingt echt blöd, gerade für dich in deiner situation aber so ist nunmal die rechtslage. und bevor du mächtig probleme bekommst mit dem AG solltest du dich da schon richtig informieren. gib dir die zeit die du brauchst :-( dein verlust tut mir sehr leid..alles gute!!

von mellomania am 12.05.2019, 22:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke erstmal.

von Goldfasan84 am 13.05.2019, 21:03



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