Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bäder, ich habe seit Donnerstag Beschäftigungsverbot. Zuvor habe ich mich an Fasching als Helfer für das Buffet an der Schule meines Sohnes eingetragen. Wären ca. 2 Stunden. Darf ich das dann überhaupt noch machen? Vielen Dank

von maggie79 am 25.02.2019, 20:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot bedeutet normalerweise, dass es eine Gefahr auf der Arbeit gibt. Zum Beispiel Röntgenstrahlen. Aus diesem Grund stellt der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus. Dann kann man auch an Fasching Kuchen verkaufen. Anders beim individuellen Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Kommt vor allen drauf an wer das BV ausgestellt hat und warum.

von Felica am 25.02.2019, 20:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ausgestellt hat es die Gynäkologin. Komplizierte Risikoschwangerschaft. Muss aber nicht im Bett liegen.

von maggie79 am 25.02.2019, 20:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

wenn du ein bv von der ärztin hast wegen komplizierte risikoschwangerschaft? dann kannst du nicht arbeiten. dann würde ich das tunlichst vermeiden, auch für 2 stunden woanders rumzustehen. entweder du hast beschwerden und darfst nicht arbeiten und musst dich schonen oder nicht. aber nicht arbeiten, gehalt bekommen, aber woanders öffentlich aushelfen? fader beigeschmack, sorry

von mellomania am 25.02.2019, 20:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das könnte zu Irritationen beim Arbeitgeber führen. Ich würde es lassen. Ist doch nur ein Anruf bei der Schule, und fertig.

Mitglied inaktiv - 25.02.2019, 20:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ja so hab ich mir das auch gedacht. Ich werde das absagen. Danke

von maggie79 am 25.02.2019, 20:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn es dir körperlich möglich und durch die Ärztin erlaubt ist, dann würdest du doch wohl auch eine Stunde einkaufen gehen, oder die Wohnung saugen, dein Kind zur Schule begleiten oder sonst was? Eine Stunde lang ein paar Muffins anzureichen sehe ich als völlig unproblematisch. Oder wirst du die restliche Schwangerschaft über die Wohnung nicht mehr verlassen?

von Tini_79 am 26.02.2019, 07:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Meine Frage zielte vor allen darauf das es auch Erzieher gibt die ein BV bekommen mangels Immunschutz. Da dürfte es dann kaum gut ankommen wenn die dann in der Freizeit da rumturnen. Wenn der Arzt zustimmt dürfte dem ansonsten nichts entgegen stehen. Ich persönlich würde es halt nicht machen weil es wo auch doof aussieht wenn einen einer der Kollegen sieht, aber da du keine AU bekommen hast, bist du scheinbar nicht bettlägrig oder so. Mit OK des Arztes also kein Ding.

von Felica am 26.02.2019, 07:23



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