Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Mir droht ein BV, bin 12. SSW. Ich war 13 Monate in Elternzeit mit meinem ersten Sohn bis einschließlich Jamuar diesen Jahres. Die Schwangerschaft ist im Februar eingetreten. Ich bin privat versichert. Die Berechnung meines Gehaltes im Falle des BV, wonach würde die sich richten, da ich ja die drei Monate vor Eintritt der SS in Elternzeit war? Zählen da die Monate mit rein, wo ich für meinen ersten Sohn im Mutterschutz war, nämlich Dez. 16, Jan. + Februar 17 (wo ich aufgrund der Privaten KV weniger kriegte als mein normales Gehalt) oder die Zeit vor dem Mutterschutz? Gbibt es das Durchschnitts- Netto oder Brutto? Zahlt der AG auch im Beschäftigungsverbot den AG-Anteil für die private KV? Für die Berechnung des neuen Elterngeldes hat ein BV doch keinen Einfluss, oder? Herzlichen Dank! Anni

von Ann-Kristin am 25.04.2018, 12:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Man kriegt im BV das gleiche, was man ohne kriegen würde. Kriegst du jeden Monat das gleiche? Dann zählt das. Wie das mit dem AG- Anteil zur privaten KV ist, weiß ich allerdings nicht.

von -Talia- am 25.04.2018, 16:47



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