Frage: Beschäftigungsverbot...

Hallo weiss nicht ob sie mir helfen können ...und zwar habe erfahren das ich schwanger bin habe seit letzten Oktober eine 12stunden Beschäftigung auf 450 Euro Basis beim Zahnarzt...habe gehört das ich evtl ein Verbot bekomme zu arbeiten wie ist es dann bekomme ich trotzdem meine 450 Euro ???was für rechte habe ich??Und ist mein Chef verpflichtet die Stelle in Elternzeit frei zu halten such bei 450euro Basis.. ??danke

von missy5555 am 27.02.2018, 16:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

Hallo, Ihr Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen, sollten Sie tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen und Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht umsetzen, bekommen Sie den Lohn weiter und behalten grundsätzlich auch Ihren Job. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

Beim Zahnarzt kannst du durchaus an der Rezeption und mit Bürotätigkeiten beschäftigt werden; lediglich direkt am Patientenstuhl ist mit Gefährdungen zu rechnen, und auch nur während der Behandlung. Da muss der AG erst mal prüfen, wie er dich einsetzen kann.

Mitglied inaktiv - 27.02.2018, 16:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

Und die Antworten auf die Fragen, Uriah?

Mitglied inaktiv - 27.02.2018, 17:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

man hört dass man eventuell vielleicht mal gucken ein verbot bekommt aber möchte weiterhin sein geld. das obligt dem AG so wei uriah schreibt. er führt gefärhdungsbeurteilung durch wie vorgegeben und gibt einen andren job, den die posterin annehmen muss. steht alles schon so oft hier drin. wo ist dein problem hubbeldubbel? den rest beantwortet dann schon jemand, der es weiß. lieber nix schreiben wenn man sich nicht sicher ist. oder?

von mellomania am 27.02.2018, 19:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

Wo mein Problem ist? Man antwortet nicht auf konkrete Fragen. Es wird immer wieder der gleiche Senf vorgekaut. Ungefragt. Was ist denn so schwer daran, auf konkrete Fragen präzise zu antworten. Die Maßregelungen und Hinweise sind unnötig. Und wenn man es schon nicht lassen kann folgende Sätze zu schreiben: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet umzusetzen." "Die Gesetze wurden verschärft." "Ein BV gibt es zum Glück nicht mehr so oft." Dann bitte nach den Antworten zur eigentlichen Frage. Die Fragestellerin jetzt hat nicht nach der Rechtmäßigkeit eines BV's gefragt. Dessen materielle Prüfung aus der Ferne eh keiner beurteilen kann sondern nach finanziellen Aspekten, danach ob ihr Job ihr sicher ist und was sie sonst für Recht hat. Rechte: Gefährdungsbeurteilung, Pausen, Liegemöglichkeiten, im BV Erwerb Urlaubsansprüche ect. Arbeitsplatz, sicher - sofern der Vertrag wegen Befristung nicht ausläuft. Geld gibts entsprechend aktuellem Vertrag, 450 Euro. https://www.google.de/amp/s/blog.minijob-zentrale.de/2016/09/12/beschaeftigungsverbot-bei-schwangerschaft-fortgezahlter-verdienst-wird-erstattet/amp/ Gute Nacht.

Mitglied inaktiv - 27.02.2018, 22:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot...

Ich werde mich hier gegenüber anderen Usern nicht erklären, warum ich welche Antwort gebe. Hubbel, was gehen dich meine Beiträge an? Brauchst du doch nicht zu lesen, wenn du doch von vornherein weißt, dass es "Senf" ist.

Mitglied inaktiv - 28.02.2018, 08:14



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