Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen Ich arbeite in eine kinderbetreuung in einem Fitness Park von meiner Ärztin bekam ich gesagt ich muss da raus! Infektionsgefahr etc! Mein AG Hat das bis heute zweite Woche nicht eindeutig geklärt ob es einen anderen Platz gibt was ich so schon beurteilen kann dass dies nicht der Fall ist. Darf ich den AG auf das beschäftigungsverbot drauf hinweisen? Denn die erste Aussage war ich kann ja dann putzen und kopieren. Danke für Ihre Antwort LG Mone

von mone333 am 13.02.2018, 12:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, grundsätzlich hat der Arbeitgeber recht, er darf Sie versetzen. Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Naja, damit hat dein Arbeitgeber doch Recht. Du kannst die Geräte reinigen, desinfizieren, Kundenakten betreuen, Büroaufgaben übernehmen, Getränke ausschenken. Ich denke in einem Fitnesspark gibt es vieles, was man dir als Ersatzaufgaben übertragen kann. Teilweise auch Kinderbetreuung. Es kommt ja immer drauf an welche Altersgruppe gerade betreut werden soll.

von Ally79 am 13.02.2018, 13:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

wenn der AG sagt, dass du dich dann außerhalb der kinderbetreuung um die resttlichen dinge kümmern sollst, hat er dir einen alternativen arbeitsplatz gegeben. dann ist alles gut. diesen must du im übrigen annehmen. du kannst nicht sagen, nö, mag ich nicht. du erhälst schließlich lohn. wenn du nicht magst, musst du kündigen. du darfst nur nicht mehr kinder betreuuen. AG hat es richtig gemacht

von mellomania am 13.02.2018, 15:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Es kommt ganz drauf an, welche Altersgruppen und wie eng der Kontakt ist und welche Immunitäten du bereits hast. Dafür ist allein der AG zusammen mit dem Betriebsarzt zuständig das zu klären. Der Ersatzarbeitsplatz hat Vorrang vor einem eventuellen Beschäftigungsverbot.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 16:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

aber wenn man als gelernte Erzieherin eingestellt ist, laut Vertrag....da kann er sie doch nicht zum putzen schicken?

von littlestarling82 am 14.02.2018, 11:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Doch, das kann der AG als Ersatztätigkeit durchaus. Die Tätigkeit muss nur mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar sein und ist befristet auf die SS! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 12:24



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