Hallo zusammen
Ich arbeite in eine kinderbetreuung in einem Fitness Park von meiner Ärztin bekam ich gesagt ich muss da raus! Infektionsgefahr etc! Mein AG Hat das bis heute zweite Woche nicht eindeutig geklärt ob es einen anderen Platz gibt was ich so schon beurteilen kann dass dies nicht der Fall ist.
Darf ich den AG auf das beschäftigungsverbot drauf hinweisen?
Denn die erste Aussage war ich kann ja dann putzen und kopieren.
Danke für Ihre Antwort
LG Mone
von
mone333
am 13.02.2018, 12:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
grundsätzlich hat der Arbeitgeber recht, er darf Sie versetzen.
Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Naja, damit hat dein Arbeitgeber doch Recht. Du kannst die Geräte reinigen, desinfizieren, Kundenakten betreuen, Büroaufgaben übernehmen, Getränke ausschenken. Ich denke in einem Fitnesspark gibt es vieles, was man dir als Ersatzaufgaben übertragen kann. Teilweise auch Kinderbetreuung. Es kommt ja immer drauf an welche Altersgruppe gerade betreut werden soll.
von
Ally79
am 13.02.2018, 13:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
wenn der AG sagt, dass du dich dann außerhalb der kinderbetreuung um die resttlichen dinge kümmern sollst, hat er dir einen alternativen arbeitsplatz gegeben. dann ist alles gut. diesen must du im übrigen annehmen. du kannst nicht sagen, nö, mag ich nicht. du erhälst schließlich lohn. wenn du nicht magst, musst du kündigen.
du darfst nur nicht mehr kinder betreuuen. AG hat es richtig gemacht
von
mellomania
am 13.02.2018, 15:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Es kommt ganz drauf an, welche Altersgruppen und wie eng der Kontakt ist und welche Immunitäten du bereits hast. Dafür ist allein der AG zusammen mit dem Betriebsarzt zuständig das zu klären. Der Ersatzarbeitsplatz hat Vorrang vor einem eventuellen Beschäftigungsverbot.
Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 16:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
aber wenn man als gelernte Erzieherin eingestellt ist, laut Vertrag....da kann er sie doch nicht zum putzen schicken?
von
littlestarling82
am 14.02.2018, 11:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Doch, das kann der AG als Ersatztätigkeit durchaus. Die Tätigkeit muss nur mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar sein und ist befristet auf die SS!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 12:24