Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage: Z.Zt. bin ich aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden bis 14.3. krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Nun möchte mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen, da er im Moment keine geeigneten Arbeiten für mich hat. Gilt dieses dann sofort ab dem Tag der Ausstellung oder erst ab 15.3. Wenn die Krankschreibung ausgelaufen ist? LG

von MH90 am 20.02.2017, 18:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, die Krankschreibung geht vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die AU ist vorrangig. Ein BV kann eine AU nicht aufheben oder ungültig machen. Voraussetzung für ein BV ist immer, das du prinzipiell noch bzw. wieder arbeitsfähig bist. Was heißt "im Moment keine geeigneten Arbeiten für mich hat"?

Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 18:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich arbeite in der Apotheke, darf nicht mehr in der Rezeptur arbeiten oder Blistern und bin im Handverkauf ständig Krankheitserregern ausgesetzt. In der Bestellung müsste ich teilweise schwer heben und von daher bleibt eigentlich keine Tätigkeit mehr übrig die ich gefahrlos machen kann.

von MH90 am 20.02.2017, 18:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

In der Apotheke Kunden zu bedienen ist auch in der Schwangerschaft üblich und wird nicht als erhöhtes Infektionsrisiko betrachtet. So eng ist der Kontakt zu den Kunden nicht, dass du da von einer erhöhten Gefährdung ausgehen musst. Schwere Pakete heben und gefährliche Rezepturen können ja auch die Kollegen übernehmen. Schwangere werden in den Apotheken normalerweise weiterbeschäftigt. Der Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet, dich weiterzubeschäftigen, wenn es Möglichkeiten dazu gibt. Nur wenn es nachweislich(!) keine Möglichkeit gibt, darf er dich freistellen.

Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 18:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

http://www.apothekerkammer.de/pdf/Merkblatt%20Mutterschutz.pdf Hier gibt es ein Merkblatt dazu. Die Infektionsgefährdung durch die Kunden ist dabei nicht mal erwähnt worden! Was die Rezepturen betrifft, findest du hier genauere Angaben. Demnach sind nur bestimmte Rezepturen untersagt, aber nicht generell die Herstellung von Rezepturen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach begründet werden kann, wenn der AG dich freistellen möchte. Es könnte auch einfach die Absicht dahinter stecken, dass es für den AG "billiger" wird, wenn er dich ganz freistellt, als wenn du häufiger mal krank bist. Das wäre aber kein zulässiger Freistellungsgrund.

Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 20:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

auch das schwer heben kann ich nicht nachvollziehen. ich habe selber in der aop gearbeitet. da wird im sitzen elektronisch bestellt und der lieferant trägt die kisten mit den medis rein. WENN dann mal EIN schweres (Was sollte das sein??) dabei sein sollte, kann das auch ein kollege machen. der rest sind kleine schächtelchen...ich sehe keinen grund für ein BV. auch bei den rezepturen siehst du ja vorher, was du anrichten sollst. was soll daran gefährlich sein?

von mellomania am 20.02.2017, 20:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein...


Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo Frau Bader,  ich bin aktuell in der 12. Woche schwanger, ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenpflegeheim.  Ich habe meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft Mitte Januar mitgeteilt, erst hieß es ich gehe ins Beschäftigungsverbot, einen Tag später wurde ich angerufen, ich werde doch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt da i...


Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann?  Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung e...


Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, bei mir wurde leider in der 18. SSW festgestellt, dass es keine Herztöne mehr gibt. Es wird nun eine Geburt eingeleitet und anschließend noch eine Ausschabung gemacht. Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und seit einigen Wochen haben ich ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Fragen. Endet d...


Stundenaufstockung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot.    In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich ein...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...