Ich bin in der 14. Woche schwanger und echt am Ende.
Durch einen Wasserschaden bei uns an der Arbeit wurden wir ausquartiert, nun befindet sich unser "Büro" im Keller meines Chefs. Erst hieß es nur vorübergehend aber jetzt ist es schon seid 2 Monaten so. In dem Keller sind 2 Mini Fenster, in dem Raum wo ich arbeite stehen 8 Computer die laufen und dementsprechend Luft machen, Schreibtische gibt es nicht nur normale Esstische. Jeden Tag habe ich mit starken Verspannungen und starken Kopfschmerzen durch die Luft und dem Licht da drin zu kämpfen. Ich halte das nicht mehr lange aus. Zumal man auch oft alleine da sitzt den ganzen Tag, weil wir Personal nur die nötigsten arbeiten lassen.
Jetzt meine Frage, wäre das ein Grund für ein BV vom Frauenarzt? Ich ertrage die Situation echt nicht mer länger.
von
Jenny612
am 07.01.2017, 11:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Hallo,
reden Sie mit dem AG und evtl. mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob eine Gefährdungslage vorliegt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Der erste Ansprechpartner muss der Arbeitgeber sein. Du solltest ihm die Dinge klar schildern. Vielleicht gibt es eine alternative Lösung, vielleicht ist das Ende absehbar.
Es kann sein, dass die Behelfsräume nicht der Arbeitsstättenrichtinie entsprechen, aber das ist im Ausnahmefall (Gebäudeschaden) auch zulässig, denn es ist nur eine Behelfslösung auf kurze Zeit.
Wenn der Arbeitgeber derzeit nichts ändern kann, darf der Frauenarzt in diesem Fall die Tätigkeit in den Behelfsräumen einschränken, nicht aber ein vollständiges Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit aussprechen.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 12:13
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Meine Chefs sagen sie können mich niergends anders einsetzen!
Ich möchte ja auch gerne arbeiten, aber die Situation setzt mir zu. Mir geht es zuhause super, sobald ich wieder in den "Keller" muss bekomme ich Zustände, da gehts mir danach echt dreckig immer.
Mir würde ein vorübergehendes BV reichen, bis wir wieder in unseren Räumen sind, aber das ist leider nicht absehbar
von
Jenny612
am 07.01.2017, 12:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Nicht nur ein "vorübergehendes", sondern ein BV "für die Behelfsräume", dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Alternative (z.B. Home Office) anzubieten.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 12:42
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Dann bitte den Arzt um eine AU. Wäre IMO eh eher das Mittel der Wahl, da wenn die eigentlichen Räumlichkeiten wegen Wasserschaden aktuell nicht nutzbar sind eh ein Sonderfall vorliegt. Der Kellerraum schein Fenster zu haben - dem entsprechend könnte es sogar sein das damit mögliche Auflagen erfüllt sind. Das könnte wenn aber eh nur das Gewerbeamt vor Ort entscheiden - nicht der Arzt.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 13:47