Hallo alle miteinander,
kann man sich auch gegen ein Beschäftigungsverbot vom AG wehren?
Der Betriebsarzt hat, wie bei jeder Schwangeren bei uns, eine Gefahrenbegutachtung vorgenommen. Ich arbeite als Physikerin in einem Labor mit Strahlentechnik und Beschleunigern. Mein AG hat keinen Platz zum Umsetzen für mich. Deshalb ein totales BV.
Damit bin ich aber nicht einverstanden, ich will nicht daheim sein, ich will arbeiten. Ich möchte den AG fragen, ob ich auch eine Tätigkeit machen kann, die nicht meiner Qualifikation entspricht.
Muss ich ein BV akzeptieren?
Wäre über Tipps sehr dankbar!
LG
von
Colien07022004
am 10.12.2016, 21:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das finde ich ja mal eine tolle Einstellung! Ja, am besten mit dem Ag reden wegen Umsetzung (vllt. Auswertung, Theorie)...sind Sie in HH? Da arbeitet auch ein Klassenkamerad von mir als Physiker - er wollte mir mal erklären, was er macht, da bin ich schon nach dem ersten Satz ausgestiegen... :-)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
der Arbeitgeber hat hier absolut Recht, wenn er Sie nicht an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten lässt. Der Platz stellt eine Gefährdung für das Ungeborene dar und der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Arbeit dort zu untersagen.
Ob ein Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung steht, hat der Arbeitgeber zu prüfen. Sollte ein solcher aber nicht vorhanden sein (z.B. weil alle anderen Arbeitsplätze besetzt sind), dann ist das so.
Sie können versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, ob Sie eine Ersatztätigkeit ausüben können (z.B. Verwaltungssachen). Aber wenn Sie für diese Arbeit erstmal eine größere Einarbeitung und entsprechende Hilfe hierzu bräuchten, dann kann der Arbeitgeber dies ablehnen.
Vielleicht können Sie während der Schwangerschaft ja Forschungsberichte verfassen, Studien auswerten usw. Das ginge sowohl von einem Büroraum als auch von zu hause aus.
Rechtlich sich gegen das BV zu wehren, dürfte in Ihrem Fall ausichtslos sein.
Mitglied inaktiv - 11.12.2016, 08:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der Arbeitgeber kann dich auch anteilig weiter beschäftigen, z.B. mit Auswertungen im Büro, Berichte schreiben... Es muss dabei nicht die volle Stundenzahl herauskommen, es geht auch anteilig. Dabei bleibt es bei voller Lohnfortzahlung und Erstattung der Differenz durch die Umlagekasse.
Wenn du eine niedrigere Tätigkeit beim selben Arbeitgeber ausüben möchtest, gibt es ein Problem mit dem Gehalt. Wenn er AG einverstanden ist, und er akzeptiert, dass du überbezahlt bist, ok. Das wäre dann gut.
Rechtlich kannst du gegen das BV nicht angehen. Aber du kannst versuchen, ob ihr nicht eine Einigung finden könnt, indem du sinnvolle und gute Vorschläge machst.
Wenn es wider Erwarten tatsächlich eine Umsetzmöglichkeit gibt, muss der Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen. Wenn du dabei rechtliche Unterstützung brauchst, gibt es die bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
Mitglied inaktiv - 11.12.2016, 09:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ich bin völlig damit einverstanden, nicht mehr an den Strahlengeräten zu arbeiten.
Aber so ganz auf Arbeit zu verzichten, finde ich echt hart.
Ich werde am Montag mit dem AG sprechen.
Danke
von
Colien07022004
am 11.12.2016, 16:59