Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin während der Elternzeit erneut schwanger also 1 monat vor ende der Elternzeit.Natürlich habe ich es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt.Er meinte, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme und somit auch wieder monatlich meinen alten Lohn.Vorgestern erhielt ich einen Anruf von ihm,er meinte es ginge nicht weil ich ja gar nicht gearbeitet habe.Nun wollte ich wissen ob es nicht doch geht??einige Bekannte von mir haben ein 2 Beschäftigungsverbot erteilt bekommen und somit auch weiter ihren Lohn. Vielen Dank!!

von johanna1985 am 20.05.2016, 16:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, klar geht das ab dem ersten TAg des Vertrages Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Natürlich geht das. Dein Vertrag lebt wieder auf und das BV greift dann sofort am ersten eigentlichen Arbeitstag.

von Sternenschnuppe am 20.05.2016, 16:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke für die Antwort.Ich bin echt verwirrt.Ist das denn sicher??warum hat er denn plötzlich seine Meinung geändert?

von johanna1985 am 20.05.2016, 17:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielleicht meinte er, jetzt kannst du keines bekommen. Du kannst die Elternzeit nicht abbrechen für ein Beschäftigungsverbot. Wenn die Elternzeit in einem Monat endete, müsste das schon gehen.

von Soie am 20.05.2016, 18:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Solange Du in Elternzeit daheim bist, kannst Du wirklich keines bekommen. Ab dem ersten Arbeitstag aber schon. Entweder er meint das, oder es ist so, das ihm wer gesagt hat das es nicht geht. Viele wissen es nicht besser, da sind einige Falschaussagen zu unterwegs. Und wenn dein Chef die falsche Person erwischt hat...

Mitglied inaktiv - 20.05.2016, 18:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vorher ist ihm so etwas nicht vorgekommen also es ist das erste mal.Er wird sich bemühen es doch irgendwie hinzukriegen.Ich will einfach nur mal hoffen,dass es klappen wird .Ich hätte ja sonst sowieso wieder angefangen zu arbeiten da es ohne einen zweiten Gehalt gar nicht geht.Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten und hoffe es wird schon alles gut gehen.

von johanna1985 am 20.05.2016, 22:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Er reicht am ersten Arbeitstag das BV bei der Krankenkasse ein und beantragt die Umlage 2. Fertig. Ich bekam mein BV damals am 08.12. , am 09. hätte ich bei diesem AG nach drei Jahren wieder arbeiten sollen. Gab den ganz normalen Lohn, ohne überhaupt eine Minute in der Firma gewesen zu sein!

von Sternenschnuppe am 20.05.2016, 23:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen lieben Dank !!! Dann ruf ich ihn am Montag einfach an und teile es ihm mit.Denn er war am telefon auch sehr verwirrt da er auf verschiedene Meinungen trifft und so den Überblick verloren hat.Ich danke dir !!!

von johanna1985 am 20.05.2016, 23:08



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