Frage: Beschäftigungsverbot

Guten morgen Fr.Bader , Ich bin ex.Altenpflegetin im stationäre Bereich und in der 6 .woche. Habe gestern einen Fa Termin gehabt und da stellte man die Schwangerschaft 5 + 5 fest , man sah nur eine Fruchthöhle. ..mein Hcg wert entspricht der 6.ssw. Nun ist es so dass meine Hausleitung und ich eine familiäre Bindung haben und ich von den positiven Tests letzte Woche erzählte.Sie freute sich darüber. Sie meinte auch,dass wenn ich dem Fa Termin habe soll ich nach einem Beschäftigungsverbot verlangen , da wir schwer heben müssen , Verbände wechseln , Medikamente etc....machen und es in unserem Hause so ist dass die Schwangeren Beschäftigungsverbot bekommen. Aber mein Fa sagte , dass er dies nicht ausstellt nur mit einem schriftlichem Verlangen an den Fa. Meine Hausleitung meinte , dass die sowas nicht machen und der Fa es ausstellen soll. Habe erst in 2 Wochen nochmal einen Termin beim Fa und werde es ihm nochmals darauf ansprechen.Vielen dank im vorraus .liebe grüße AngieD.

von AngieD. am 02.12.2015, 11:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der AG muss es aussprechen. Der Job ist ja die Gefahr. Habt ihr keinen Bezriebsarzt ? Ansonsten sage der Chefin sie soll bei Deiner Krankenkasse anrufen, die erklären ihr wie das geht.

von Sternenschnuppe am 02.12.2015, 12:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Gut dass ich dass jetzt auch weiss.danke Grüssle Angie

von AngieD. am 03.12.2015, 22:52



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