Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft erhalten. Gemeldet habe ich die SS am 28.08 .Vom 28.08 bis 17.09 wurden Überstunden verrechnet. Im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt. Sie haben mit bereits vor einiger Zeit geantwortet das dies nicht rechtens ist. Können sie mit hierzu ein Gesetz oder ein Gerichtsurteil nennen wo dies geregelt ist.
von
susimaus
am 12.02.2015, 10:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn man ein Bv bekommt bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht, Sie aber bei vollem Lohn nicht arbeiten brauchen. Da Sie nicht arbeiten brauchen können Sie auch keine Überstunden abfeiern. Anders würde ich es sehen, wenn schon vor dem BV vereinbart war, dass die Überstunden abgefeiert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Im Mutterschutzgesetz kann ich dazu leider nichts finden.
von
susimaus
am 13.02.2015, 07:36