Frage: Beschäftigungsverbot?

Gibt es ein Beschäftigungsverbot für schwangere Zahnarzthelferinnen? Wenn ja wo steht es geschrieben?

Mitglied inaktiv - 12.01.2002, 10:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Liebe Tanja, dazu gibt es unten doch schon eine Antwort. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Ein generelles Beschäftigungsverbot gibt es meines Wissens nach nicht. Röntgen darfst Du natürlich nicht mehr. Bzgl. der Infektionsgefahr bin ich mir nicht sicher, wie das bei Zahnarzthelferinnen geregelt ist. Eventueller Blutkontakt ist da ja auch je nach Behandlung (OST oder EX-Behandl.) gegeben. Weiß natürlich nicht, wie Dein Chef so ist. Würde ihn einfach mal drauf ansprechen, daß Du bei diesen Behandlungen wegen der Infektionsgefahr keine Stuhlassistenz machen möchtest. Ich bin Arzthelferin und bei mir ist es so, daß ich nicht mehr röntgen und kein Blut mehr abnehmen darf. Oder vielleicht lässt es sich auch regeln, daß Du während der SS nur die Anmeldung machst. Bye Gaby

Mitglied inaktiv - 12.01.2002, 18:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

HI ich bin auch Arzthelferin und durfte erst kein Blut mehr abnehmen in der Praxis. Ich war schwanger mit Zwillis und in der Praxis waren wir stets unterbesetzt so daß mein Chef mich nicht mehr freistellen konnte von einigen Arbeiten die man als Schwangere nicht machen darf. Somit war ich dann letztendlich ab der 14.SSW im absoluten Beschäfti´gungsverbot. In der REgel ist es also so daß Dein Chef Dir Arbeit geben muß die keine Gefahr für Dich und das Kind darstellt. Wenn dem nicht so ist dann solltest du mal mit deinem behandelndem Arzt drüber reden. Grüße Melly

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 10:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Eine Freundin von mir hat als Arzthelferin beim Hautarzt gearbeitet und ab dem 4. Monat oder so durfte sie keine Arbeiten machen, bei denen sie länger stehen mußte (Assistenz bei ambulanten OPs). Katja

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 20:51



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