Frage: Beschäftigungsverbot

Hab eine ganz heikle Situation. Ich bin arbeitslos und meine Ärztin schrieb mich vom 13.03.- 30.04. krank (auf Grund eines Bandscheibenvorfalles im Jahr 2007). Ab 01.05. erstellte sie mir ein Beschäftigungsverbot und meinte ich bekäme das Geld von nun an von der Krankenkasse (wie die 6 Wochen vorher auch schon) und das dann bis zum Mutterschutz. Den Arbeitgeberbeleg sendete ich am 01.05. zum Arbeitsamt. Als ich am 30.05. noch kein Geld erhalten hatte und unsicher war, rief ich auf dem Arbeitsamt an und fragte noch einmal nach, wie es sich mit dem Geld bei Beschäftigungsverbot verhält. Mir wurde gesagt, ich bekäme es von der Krankenkasse. Also wartete ich wieder. Jetzt am 24.6. rief ich bei meiner Krankenkasse an und die teilten mir mit, dass mein Krankheitsfall seit dem 30.04. geschlossen ist und sie bei Beschäftigungsverbot in der Arbeitslosigkeit nicht zahlen müssen sondern das Arbeitsamt. Auf dem Arbeitsamt wurde mir nun mitgeteilt, dass ich mich am 01.05. persönlich hätte melden müssen. Somit bekomme ich jetzt vom 01.05.-24.06. kein Geld (weder vom Arbeitsamt noch von der Krankenkasse).Außerdem war ich in dieser Zeit nicht einmal krankenversichert und mußte mich nun rückwirkend für diese Zeit noch freiwillig versichern. Ist so etwas rechtens? Wie soll ich mich weiter verhalten? Habe vor in Widerspruch beim Arbeitsamt zu gehen (da ich mich mit dem Beleg ja gemdelt habe) und wenn das nichts bringt zu klagen.

von _yakari_ am 29.06.2011, 20:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/ A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-10-2009-Regelungen-MuschG.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2011



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