Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich möchte gerne wissen, wie es um Finanzen während der Schwangerschaft bei Beschäftigungsverbot aussieht. Bin momentan in Elternzeit, meine Tochter ist am 27.4.2011 2J. alt geworden. Jetzt bin ich wieder schwanger, das Baby soll im Januar 2012 auf die Welt kommen. Ich arbeite auf 400€ ( in der Pflege) seit ca. 1 Jhr mit unbefristetem Arbeitsvertrag. In der ersten Schw. habe ich einen Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich möchte gern wissen, falls ich bei dieser Schw. wieder einen (Gesundheitliche Gründe) bekomme, zahlt mir mein AG trotzdem mein Gehalt (ca.392€) weiter? Und meine 2. Frage: wie lang und wie hoch wird nach der zweiten Geburt mein Elterngeld sein? Ich habe ausserdem noch einen unberfristeten Arbeitsverhältnis. Dort bin seit 2006 auf 78% Beschäftigungsumfang beschäftigt. Vielen Dank

von mikitanja2005 am 25.05.2011, 08:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Ja 2. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest, bekommst du ganz normal dein Gehalt weiter. Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Dabei geht es um deinen tatsächlichen Verdienst. Wenn du also ca400 Euro bekommen hast, wird es auf den Mindeststatz von 300 Euro hinauslaufen. Das du einen Vertrag mit 78% hast ist egal. Du hast ja da nichts verdient. Es zählt nur der reine Verdienst. Gruß

Mitglied inaktiv - 25.05.2011, 10:57



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