Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bitte um Hilfe - ich arbeite im Einzelhandel teilzeit - bin jetzt im 6. Monat schwanger, war bei meinem Arzt und wollte ein Beschäftigungsverbot er verweigerte es mit der Begründung ich könnte 4 Sth. mind. arbeiten - Ich erklärte Ihm wie es bei mir auf Arbeit aussieht, hier ein paar Info´s: Ich würde die 4 Sth. alleine auf Arbeit stehen, da mein AG ja Geld sparen möchte an MA, Ich habe es aber ganz stark mit dem Kreislauf und auch Ödeme in Beinen-Füßen und Händen zumal ich auch eine Anfahrt zur Arbeit von 1 1/2 Sth. habe. Sowie nach 4 Sth. Stehen ich auch starke Rückenschmerzen habe. Desweiteren ermöglicht es mir mein AG nicht bzw. es ist nicht möglich da kein Platz da ist mir einen Ruheraum/Platz zu schaffen wo ich mich mal Hinsetzen kann bzw. mich ausruhen kann. Was kann ich machen, brauche dringend Hilfe? Liegt es daran das ich ja eh schon Teilzeit Beschäftigt bin?

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 14:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt! Liebe Grùsse aus bella italia, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wende Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde und frage dort mal an, die können den Betrieb überprüfen. Meist ist das das Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 16:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, also ich kann deinen Arzt überhaupt nicht verstehen. Wo ist sein Problem Dir ein Beschäftigungsverbot zu erteilen??? M;ein Arzt hat es ohne weiteres gemacht,da war ich so ende 4.Monat. Harke bei deinem Arzt noch einmal nach und lass Dich nicht abspeisen oder such dir zur Not einen neuen. Der Tipp mit der Aufsichtsbehörde ist auch eine Möglichkeit,dauert aber und ist unnötig Theater!

Mitglied inaktiv - 04.07.2010, 09:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir eine Sitzgelegenheit anzubieten sowie geeignete Pausen-/Ruheräume. Deine Beschwerden begründen aber kein Beschäftigungsverbot, sondern allenfalls eine Krankschreibung!

Mitglied inaktiv - 04.07.2010, 09:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

trotzdem,wenn der Arbeitgeber sich da nicht einsichtig zeigt und es Dir auch noch sehr schlecht geht,wie du schreibst,ist ein Beschäftigungsverbot kein so falscher Gedanke. Gib deinem Arbeitgeber aber erstmal die Chance dein Arbeitsplatz für Dich geeigneter zu gestalten,sprich noch mal mit ihm. Wenn sich nichts tut bezüglich deines Chefs und es Dir in der Schwangerschaft weiterhin schlecht geht,halte ich eine Krank Schreibung für nicht so geeignet. Ich meine wie lang soll das denn gehen,jede Woche zum Doc und neu krank schreiben lassen,ist doch kein keine Lösung.

Mitglied inaktiv - 04.07.2010, 13:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Liebe "tinam1981", selbst wenn Du persönlich eine Krankschreibung für "nicht so geeignet" hältst ändert dies nichts an den Tatsachen, daß es für ein Beschäftigungsverbot schon klare Vorschriften gibt. Natürlich muß der Arbeitgeber den Arbeitsplatz mit Sitzgelegenheit und Ruheraum schwangerengerecht gestalten, aber Rückenschmerzen und Ödeme liegen nicht am Arbeitsplatz begründet.

Mitglied inaktiv - 04.07.2010, 15:00



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