Frage: Beschäftigungsverbot

Schönen guten abend Frau Bader. Mein Name ist Diana, bin 33 Jahre alt, habe 2 Kinder und bin mit dem 3. in der 7SSW. Ich habe 2 Arbeitsstellen. Einen als arzthelferin auf Lohnsteuerkarte Teilzeit. Bei diesem habe ich keine angst bis zum mutterschutz zu arbeiten. Und einen auf Minijob (400Euro) durchschnittlich 350 euro bekomme ich ausgezahlt. Der Minijob ist im Imbiss. Ich stehe 3 bis 9 Stunden, eigentlich nur pause wenn gerade keine Kunden kommen. Aber pause auch nur im Stand (im stehen oder auf ner leeren Getränkekiste), falls ein Kunde kommt. Am sonntag hatte ich starke Blutungen. Ich vermute daß der 10Stunden-tag am vortag zu anstrengend war. Mit dem Baby ist gott sei dank alles ok. Nun überlege ich, was mit einen BV ist. Ich weiß nicht was das ist und was das bedeutet. Was ist wenn ich ein BV bekomme? wie bekomme ich sowas und woher? - Kann das nur gültig sein für den minijob? - Bekomme ich ersatzleistungen? und wenn ja, wieviel und wie lange? Ich danke Ihnen schon für Ihre antworten. Und wünsche einen schönen abend. LG diana

Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 21:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, bei einem BV bekommen Sie den Lohn vom AG weiter, der Ag kann es auch nur für die stehende Tätigkeit ausstellen. Im übrigen gilt § 4 MuSchG. Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden.....nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. Hierfür ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2010



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