Hallo, ich arbeite in der Küche eines Kindergarten und eines Hortes (gehört zusammen). Nun bin ich schwanger und ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, da mein Impfschutz nicht ausreichend ist. Bekomme ich nun trotzdem bis zum Mutterschutz mein Gehalt weiter? LG Melanie
Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 09:21