Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich in der fünften Woche schwanger, habe meinem AG ein Attest über meine bestehende SS zukommen lassen sowie die derzeit bestehende Krankmeldung aufgrund von Erbrechen und Kreislaufproblemen, da wir derzeit 4 Wochen Urlaub haben, habe ich es per Post versendet. Die AU hab ich zusätzlich per Fax gesendet da ich wollte das er es gleich weiss. Jetzt habe ich die Kündigung im Briefkasten, ich muss dazu sagen das ich dort erst 9 Wochen beschäftigt bin und mich noch 3 Wochen in der Probezeit befinde, SS war ungeplant. Ich habe das Attest über das Bestehen der SS sofort nochmal per Einschreiben (persönlich) weggeschickt. Da ich das ja innerhalb zwei Wochen nach Kündigung noch nachholen kann und diese dadurch normalerweise unwirksam wird. Er möchte jetzt eine Ausnahmekündigung beantragen,...weil es ein Kleinbetrieb ist aber im Gesetzestext steht doch das er das nur kann wenn er eine Ersatzkraft einstellen müsste der er nur einen unbefristeten Vertrag ausstellen könnte. Das ist doch bei Arzthelferinnen gar nicht der Fall oder? Kann er so einfach eine Ausnahmekündigung beantragen?? Durch den ganzen Streß und Streit rund um die Rechte seiner und meinerseits sowie die Kündigung und den Streit weil er mir mein Gehalt nicht mehr überwiesen hat habe ich furchbare Angst wieder dorthinzugehen. Wenn ich dran denke das ich nächste Woche dorthin muss muss ich mich übergeben, fange an zu zittern und kann seit Tagen nicht schlafen. Ich habe richtiggehende Panikattacken. Im Internet meinte jemand ich sollte doch meinem FA die Lage schildern und die Kündigung trotz der SS und das ganz drumherum wäre auf jeden Fall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aufgrund der erheblichen psychischen Belastung. Sowas hab ich noch nie gehört. Wer zahlt dann? Was steht in so einem Beschäftigungsverbot und ist eine schwere psychische Belastung durch die Arbeit wirklich ein Grund dafür? Tut mir leid für den langen Text aber ist doch eine sehr schwierige Situation, die meine Freude über mein Baby doch sehr trübt...

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 12:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie kurz u allgemein. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2009



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

das heißt aber nicht das er eine ausnahme kündigung bekommt. ist zwar schwer aber das heißt abwarten ab er die genähmigung gekommt. ich weiß nicht warum er so was macht aber er bekommt beim beschäftigungsverbot ja dein gehalt von krankenkasse wieder.

Mitglied inaktiv - 31.08.2009, 09:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...