Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, auf Grund meiner Schwangerschaft habe ich enorme Probleme. Das heißt ich habe Sesibilitätsstörungen im Bein. Kann somit unmöglich 8,5Std, tägl. arbeiten. Ich übe eine stehende/laufende Arbeit aus. Mein Ortopäde (wurde von FA zum Ortopäden überwiesen) hat mir heute einen Zettel für die FA mit gegeben. Auf dem steht das ich max. 4 Std. arbeiten soll, Pausen zwischendrin haben soll und eine möglichkeit zum liegen haben soll. 1. Ich weiß nicht wie meine FA darauf reagiert. Habe ich den da einen Anspruch drauf das sie mir ein Beschäftigungsverbot mit 4 Std. tägl. ausstellt? 2. ich weiß das wir keine Möglichkeit im Geschäft zum liegen haben, was wird in solch einem Fall gemacht? Wir haben nur einen Keller, indem es nicht besonders Gemütlich ist. 3, und letzte Frage wer bestimmt den meine Arbeitszeiten? Habe ich da ein mitsprache Recht? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 20:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Einen Anspruc nicht. Die FA muss entscheiden. Aber bei der Facharztvorgabe...Fragen Sie doch mal Dr. Bluni, wie er in der Situation reagieren würde! 2. Genmütlich soll es ja auch nicht sein. Sauber, trocken und zum liegen 3. Nein - der AG. Sie müssten ja sonst auch dem AG die volle Zeit zur verfügung stehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2009



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