Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Fr. Bader! Nach ewigem Stress hat meine Ärztin nun ein BV ausgesprochen. Nun meine Frage: Was heißt das, konkret?? Kann ich, bei schönem Wetter, schwimmen gehen? Bummeln, Eis essen? Oder ist es besser, im trauten Heim zu bleiben, wirklich nur die Füße hoch, trinken und Kleinkinder im Garten tütteln lassen?? WAS DARF ICH??? Habe Sorge bzgl. Kollegen und auch Eltern, bin in einem Elternverein angestellt... Daaaanke!!

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 15:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, das kommt darauf an, weshalb das BV ausgesprochen wurde. Wenn Sie es zB bekommen haben, weil Sie nicht länger laufen dürfen u der AG trifft Sie beim Stadtbummel, kann es ärgerlich werden. AM besten genau mit dem FA absprechen, was OK ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2009



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du bist nicht krank. Du kannst klar alles machen, solange es weder dir noch deinem Kind schadet. Sogar mit Genehmigung des Arztes in den Urlaub fahren kannst du. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 18:48



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