Hallo.
Ich bin in der 11 Woche Schwanger und habe da ein Problem.
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite in einer Fleisch- und Wurstfabrik.
Nun will mein Arbeitgeber, dass mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, dieser macht es jedoch nicht, mit der Begründung das ich nicht krank sondern nur Schwanger bin und arbeiten gehen kann.
Ich hatte jedoch noch gesagt, das ich in einer Fleischproduktion tätig bin und auch schwer heben muß.
Mein Arbeitgeber, kann mir aber in der Region keinen Schonplatz geben und will mich nun 430km zu einer anderen Firma schicken.
nun meine Frage:
Wer spricht eigendlich das Beschäftigungsverbot aus, wenn der Arzt dies nicht macht und mir der Arbeitgeber keinen Schonplatz geben kann?
Mfg und
vielen Dank im Voraus
Mitglied inaktiv - 17.07.2008, 06:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das entscheidet der Arzt. Ihr Arzt scheint den Unterschied zwschen Krankschreibung und BV nicht zu kennen.
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2008