Hallo, mir wurde auf Anraten meines Frauenarztes von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da ich als Erzieherin in einem Frauenhaus arbeite und gegen versch. Krankheiten keine Antikörper habe. Meine Frage ist jetzt: kann mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot jederzeit wieder aufheben, wenn ihm eine alternative Beschäftigung für mich einfällt??? MfG polle24
Mitglied inaktiv - 14.06.2008, 21:54