Hallo Frau Bader!
Ich arbeite als Erzieherin in einer städt. Kindertagesstätte.
Nun hat mir eine Freundin erzählt,das es für Erzieherinnen bei Bekanntgabe einer SS ein generelles Beschäftigungsverbot gibt.
Grund soll sein : Infektionsgefahren,ständiges Bücken( Kindern die Schuhe schließen),schweres Heben (Kinder auf Wickeltisch heben),kleines Mobiliar u.s.w. Davon habe ich noch nie gehört!! Gibt es tatsächlich solche Bestimmungen? Und was ist in diesem Zusammenhang die Biostoffverordnung?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort
Winterbaby
Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 16:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot !
Hallo,
das hängt von der genauen Tätigkeit und der Immunisierung (Röteln etc.) ab und kann im Einzelfall nur vom Frauenarzt entschieden werden.
Damit Erzieherinnen sich nicht bei den Kindern anstecken, wurde das Gesetz mit Vorgaben zum Infektionsschutz der Arbeitnehmer um zwei wichtige Neuerungen ergänzt. Die so genannte Biostoff-Verordnung sieht seit Januar 2005 arbeitsmedizinische Untersuchungen auch in der vorschulischen Kinderbetreuung vor und präzisiert die Betriebsanweisungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – unter anderem bezüglich der Schutzmaßnahmen und etwaiger Gefahren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2007