Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, Habe ein Problem bezüglich meiner Arbeit als Malerin in einem kleinem Handwerksbetrieb. Habe gehört, das man als Malerin schwanger nicht mehr arbeiten darf und vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt. Grund hierfür sind die schweren Tätigkeiten, wie Eimer heben und arbeiten auf dem Gerüst wegen Schwindel. Ab wann kann dieses Verbot ausgesprochen werden. Gibts hier eine bestimmte Schwangerschaftswoche, oder gilt das BV ab dem Befund beim Frauenarz? Des weiteren würde mich noch interessieren, wer dann meinen Lohn fortzahlen muss (Kasse oder Arbeitgeber) und wie sich die Höhe des Geldes berechnet, da sich mein Lohn auf Grund Schlechtwetter, unregelmässige Arbeitstage stark schwankt. Wird hier ein Dreimonatsschnitt genommen oder einfach der Stundenlohn auf 20 Arbeitstage hochgerechnet? Für eine Info besten Dank im voraus! Anika

Mitglied inaktiv - 10.01.2007, 12:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2007



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Besten Dank für den Link zum Gesetzestext. Hilft mir auf jeden Fall weiter. Aber was bedeutet das jetzt genau für mich. Also genau gesagt, ich bin Schwanger und werde aller Voraussicht nach ein Beschäftigungsverbot bekommen. (Arbeiten auf Gerüst und Heben schwerer Lasten). Jetzt habe ich das Problem, das ich bis Ende November im Mutterschutz war und Anfang Dezember wieder zum Arbeiten begonnen hab. Mein Lohn ist jetzt leider nicht so toll ausgefallen, da ich über Weihnachten/ Neujahr 4 Wochen unbezahlten Urlaub hatte (hatte noch keinen Urlaubsgeldanspruch). d.h. Mein Netto war gerade mal 800 €, und das bei 17,5€ Stundenlohn. Für Januar wird’s auch nicht mehr geben als die 800€ Netto. Wie berechnet sich jetzt mein Geld für das Beschäftigungsverbot? Nach dem Gesetz ist es ja der Durchschnittlohn der letzten 3 Monate, bei dann 550€. Können Sie mir das so bestätigen, oder gibt’s da eine andere Regelung? Grüße Anika

Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 13:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein...


Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo Frau Bader,  ich bin aktuell in der 12. Woche schwanger, ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenpflegeheim.  Ich habe meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft Mitte Januar mitgeteilt, erst hieß es ich gehe ins Beschäftigungsverbot, einen Tag später wurde ich angerufen, ich werde doch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt da i...


Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann?  Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung e...


Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, bei mir wurde leider in der 18. SSW festgestellt, dass es keine Herztöne mehr gibt. Es wird nun eine Geburt eingeleitet und anschließend noch eine Ausschabung gemacht. Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und seit einigen Wochen haben ich ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Fragen. Endet d...


Stundenaufstockung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot.    In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich ein...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...